Landesbereich: Schleswig-Holstein

 
12.11.2018

DIE FAMILIENUNTERNEHMER und DIE JUNGEN UNTERNEHMER in Schleswig-Holstein begrüßen Gesetzentwurf zum Vergaberech

Landesvorsitzender Rüdiger Behn: „Die Vereinfachungen helfen mittelständischen Familienbetrieben, bei öffentlichen Ausschreibungen mitzubieten.“

DIE FAMILIENUNTERNEHMER und DIE JUNGEN UNTERNEHMER in Schleswig-Holstein begrüßen die Bemühungen der Landesregierung, das Landesvergabegesetz zu vereinfachen. Hierzu hat die Jamaika-Koalition unter Federführung von Wirtschaftsminister Buchholz einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das derzeitige Tariftreue- und Vergabegesetz ablösen soll. Am 14. November diskutiert der Wirtschaftsausschuss den Entwurf, zu dem DIE FAMILIENUNTERNEHMER eine Stellungnahme eingereicht und veröffentlicht haben.
 
Rüdiger Behn, der Landesvorsitzende des Wirtschaftsverbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Es ist höchste Zeit, das bisherige Vergaberecht zu vereinfachen. Es ist mit vergabefremden Kriterien und Doppelungen überfrachtet. Unternehmen und Behörden müssen derzeit viel Zeit und Kosten für unnötige Bürokratie aufwenden, weil viele Aspekte bereits durch Bundesrecht geregelt sind. Bislang werden kleinere und mittelständische Unternehmen durch nicht praktikable Anforderungen faktisch vom Vergabeverfahren ausgegrenzt.“
 
Der Gesetzentwurf setze richtigerweise an den vielen bürokratischen und finanziellen Belastungen an, zum Beispiel durch den Verzicht auf überflüssige Verpflichtungserklärungen. „Mit dem neuen Gesetz wäre es für mittelständischen Familienbetrieben deutlich leichter, bei öffentlichen Ausschreibungen mitzubieten“, betont Behn.
 
DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Schleswig-Holstein kritisieren, dass der Gesetzentwurf die Beibehaltung des landeseigenen Vergabemindestlohns vorsieht. „Mit diesem Zugeständnis an den grünen Koalitionspartner tut sich die Landesregierung keinen Gefallen. Damit schafft sie zeitraubende Verwaltungsarbeit für Landesbehörden und Unternehmen gleichermaßen. Bestimmungen neben dem bundesweiten Mindestlohn machen keinen Sinn, deswegen sollte der landeseigene an den Bundesmindestlohn gebunden werden. Dieser wird schließlich in einer Kommission von den Tarifpartnern bestimmt, während der Landesmindestlohn von Abgeordneten festgelegt und somit zum politischen Spielball wird.“
 
Aus Sicht von DIE JUNGEN UNTERNEHMER sollten mit Blick auf die Gründerlandschaft die vergaberechtlichen Hürden für Start-ups gesenkt werden. Die Vorsitzende von DIE JUNGEN UNTERNEHMER in Schleswig-Holstein, Nathalie Mailin Rieck, sieht zusätzlich Optimierungspotential bei den nachzuweisenden Referenzen: „Junge Unternehmen punkten damit, dass ihre Produkte Neuheiten am Markt sind, scheitern jedoch an der oft geforderten Mindestzahl an Referenzen. Langfristig sollte der Gesetzgeber vereinfachte Verfahren entwickeln, bei denen auch junge Unternehmen eine Chance haben“, so die Unternehmerin abschließend.
 

 

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