Landesbereich: Schleswig-Holstein

 
19.09.2018

DIE JUNGEN UNTERNEHMER und DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Schleswig-Holstein fordern: Bayerischer DSGVO-Vorstoß verdient Unterstützung aus dem Norden

Die Landesvorsitzende Nathalie Mailin Rieck: „Schleswig-Holstein sollte die bayerische Regierung im Bundesrat unterstützen.“

Bayern bringt diese Woche im Bundesrat einen Gesetzesantrag ein, der das deutsche Zivilrecht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpasst. Mit den geplanten Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie im Unterlassungsklagengesetz würden Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen geschützt. „Der Vorschlag der bayerischen Regierung, das Abmahnrecht zu beschränken, weist in die richtige Richtung“, so der Landesvorsitzende des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER Rüdiger Behn. Durch die neuen Regelungen wären nur noch Verbraucherschutzeinrichtungen klagebefugt, welche die engen gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Weiter appelliert der Landesvorsitzende an die schleswig-holsteinische Landesregierung, im Bundesrat für den bayerischen Gesetzesantrag zu stimmen. „Ansonsten droht die DSGVO, von Kanzleien oder beliebigen Vereinen aus finanziellen Interessen missbraucht zu werden. Die schleswig-holsteinischen Familienunternehmer sorgen sich vor drakonischen Strafen, die schon bei minimalen Fehlern drohen“, so Behn weiter.
 
Die Landesvorsitzende von DIE JUNGEN UNTERNEHMER Nathalie Mailin Rieck führt aus: „Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und um die DSGVO wenigstens etwas praxistauglicher zu machen, sollte Schleswig-Holstein die bayerische Regierung unterstützen.“
 
Diese Abmahnbremse wäre ein erster Schritt gegen den DSGVO-Missbrauch. „Zur gleichen Angelegenheit habe auch das Bundesjustizministerium jüngst einen Entwurf für ein ‚Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs‘ vorgelegt, das ebenso die Fürsprache der schleswig-holsteinischen Koalition verdient“, so der Landesvorsitzende Behn abschließend.
 

 

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