Kommentar #Transparenzregister

Kommentar #Transparenzregister

Das war überfällig: Das Transparenzregister ist ab sofort nicht mehr für alle öffentlich einsehbar. Die Bundesregierung folgt damit einem EuGH-Urteil vom 22. November. Gut so!

Denn bisher wurden unkontrolliert Informationen von Unternehmern preisgegeben. Damit wurden Konkurrenten, Kriminellen und Industriespionage Tür und Tor geöffnet. Datenschutz adé.

Klar ist: Transparenz ist wichtig – aber bitte an der richtigen Stelle! Zum Beispiel ist die Bekämpfung von Geldwäsche durch Behörden weiter uneingeschränkt möglich. Denn das Transparenzregister bleibt für Behörden weiter zugänglich.
Für die Bundesregierung gilt jetzt: Wer A sagt muss auch B sagen! Auch das Online-Handelsregister muss vom Netz! Denn in diesem sind sogar noch mehr und sensiblere Datensätze für alle verfügbar und frei von überall in der Welt abruf- und speicherbar. Datenmissbrauch ist damit vorhersehbar.
Unser Appell: Es gibt keinen Grund warum das Bundesjustizministerium weiter Datenmissbrauch per Mausklick über das Online-Handelsregister ermöglicht! Solange nicht sämtliche Daten mit den Datenschutzrichtlinien übereinstimmen, muss der Zugang gesperrt werden.


 
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