Der Entwurf zur Strompreisbremse – Kopfschmerzgarantie mit Ansage

Der Entwurf zur Strompreisbremse – Kopfschmerzgarantie mit Ansage

Sarna Röser, Kolumne FOCUS MONEY, Dezember 2022

Die hohen Energiekosten belasten unsere Unternehmen. Abhilfe sollten ab Anfang nächsten Jahres die von Bundeskanzler Olaf Scholz vorgestellte Gas- und Strompreisbremse schaffen. Ein eigentlich guter Schritt! Doch der von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegte erste Gesetzentwurf von Ende November garantierte Kopfschmerzen.

Die aktuelle Haltung im BMWK wurde deutlich: Das Misstrauen gegenüber der Wirtschaft überwiegt. Dabei wäre doch Zutrauen in dieser herausfordernden Zeit gefragt! Habecks erste Version würde die geplante Umsetzung der Strompreisbremse wenig praktikabel bis hin zu existenzgefährdend machen. Das zeigt sich an zahlreichen Stellen:

1.) In Habecks Gesetzesentwurf sind die Angaben, die Unternehmen machen müssen, zu komplex und unverständlich. Selbst mit juristischem Beistand können hier reihenweise Fehler passieren. Hinzu kämen noch enorme Bußgelder, die sogar schon bei Ordnungswidrigkeiten existenzbedrohend sein können.

2.) Auch die Mitteilungspflichten, die Familienunternehmen mit Eigenversorgung für die Einspeisung von Strom ins Netz auferlegt werden, sind viel zu komplex und ebenfalls mit hohen Sanktionen belegt. Viele Unternehmen würden deshalb voraussichtlich auf die Einspeisung verzichten, um die Bußgelder und juristische Schwierigkeiten zu vermeiden. Das wäre mitten in der Energiekrise eine Katastrophe mit Ansage! Wie viele Millionen Kilowattstunden wohl wegfallen würden, obwohl doch „jede Kilowattstunde zählt“? 

3.) Hinzu kommt die Vorgabe, dass Unternehmen, die mehr als zwei Millionen Euro Entlastung in Anspruch nehmen, für zweieinhalb Jahre mindestens 90% ihrer Vollzeitäquivalente garantieren müssen. Das ist in einer Zeit, in der ganz Europa in die Rezession rutscht, nicht seriös machbar. 

4.) Auch mit Blick auf den Nachweis von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen stellen sich mir einige Fragen. Denn für Unternehmen, die mehr als 50 Millionen Euro Entlastung erhalten, fehlen die Kriterien für den Nachweis völlig! Wie soll da richtig bewertet werden? Der Plan, für die Überwachung der Strompreisbremse zwei Dutzend neue, unbefristete Beamtenstellen zu schaffen ist im Übrigen das Gegenteil von einem vorausschauenden Umgang mit Steuergeldern! Denn die Strompreisbremse soll ja schon im April 2024 auslaufen. Finde den Fehler.

5.) Abschließend: Diejenigen, die die Hilfen nicht brauchen oder wollen müssten die Option haben, darauf zu verzichten. Viele Unternehmen würden unter den jetzigen Haftungs- und Bürokratie-Bedingungen lieber auf die Vergünstigung verzichten, was die Kosten der Strompreisbremse erheblich senken könnte. Dafür braucht es unbedingt die Möglichkeit auszusteigen! 

Habecks erster Gesetzesvorschlag steckt voller Misstrauen gegenüber dem Mittelstand. Während er zuletzt noch groß das „Industriejahr 2023“ verkündete, sprechen seine Handlungen für das Gegenteil. „Industrie adé“ scheint das Motto im grün geführten Wirtschaftsministerium. Doch der Kern macht dabei die größten Sorgen: Habeck hat in seinem ersten Amtsjahr die ältesten industriepolitischen Klamotten aus dem Koffer geholt und feiert sich trotzdem als Superman der Wirtschaft. Ehrliche Selbstwahrnehmung Fehlanzeige! 

Klar ist: Wir müssen wettbewerbsfähig bleiben. Selbst mit den Vergünstigungen der Energiepreisbremsen ist Energie in Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin sehr teuer. Gleichzeitig drohen in dem Erstentwurf enorme Bußgelder und wahnsinnige bürokratische Auflagen. Das Jahr ist schon fast vorüber, der Januar naht. Nachbesserungen sind unbedingt nötig! Wenn dafür die Zeit nicht mehr reicht, dann braucht es ein eigenes Gesetz für große und industrielle mittelständische Unternehmen. Wir Unternehmer brauchen jetzt verlässliche Hilfen, um die Produktion aufrechtzuerhalten und keine neue Bürokratielast mit existenzgefährdenden Bußgeldern.


 
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