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32/2022 | Infektionsschutzgesetz – Nachbesserungen notwendig!
32/2022 | Infektionsschutzgesetz – Nachbesserungen notwendig!
Lockdowns sollen der Vergangenheit angehören. Wir finden: Eine gute Entscheidung, um die Wirtschaft nicht weiter zu schwächen. Der Beschluss stimmt auch mit den Erkenntnissen des Sachverständigenrats der Bundesregierung überein. Demnach seien Lockdowns zwar zu Beginn einer Pandemie „sinnvoll“, um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen, dieser Effekt verliere sich aber schnell.
Nachbesserungsbedarf besteht beim drohenden Kontroll-Wirrwarr. Impfstatus, Maskenpflicht und Tests sollen auch für Gastronomie, Hotellerie und Events wieder gelten. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand.
Unser Appell: Bund und Länder müssen jetzt eng zusammenarbeiten und Unklarheiten bereinigen. Dabei ist es wichtig, die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen im Blick zu haben und unsere Wirtschaft nicht erneut zu schwächen.