32/2022 | Infektionsschutzgesetz – Nachbesserungen notwendig!

32/2022 | Infektionsschutzgesetz – Nachbesserungen notwendig!

Das neue Corona-Schutzkonzept für den Herbst sorgt für Klärungsbedarf! Vergangene Woche stellte die Bundesregierung die Pläne zum neuen Infektionsschutzgesetz vor.

Gestern berieten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern dazu in einer virtuellen Sondersitzung. Schon jetzt werden von den Ländern die Forderungen nach Nachbesserung und Klarheit laut. Doch was ist genau geplant?
Lockdowns sollen der Vergangenheit angehören. Wir finden: Eine gute Entscheidung, um die Wirtschaft nicht weiter zu schwächen. Der Beschluss stimmt auch mit den Erkenntnissen des Sachverständigenrats der Bundesregierung überein. Demnach seien Lockdowns zwar zu Beginn einer Pandemie „sinnvoll“, um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen, dieser Effekt verliere sich aber schnell. 
Nachbesserungsbedarf besteht beim drohenden Kontroll-Wirrwarr. Impfstatus, Maskenpflicht und Tests sollen auch für Gastronomie, Hotellerie und Events wieder gelten. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand.
Unser Appell: Bund und Länder müssen jetzt eng zusammenarbeiten und Unklarheiten bereinigen. Dabei ist es wichtig, die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen im Blick zu haben und unsere Wirtschaft nicht erneut zu schwächen.


 
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